Erhalten Sie bis zu 12.000€ Zuschuss* für Ihre energetische Maßnahme
Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, dass der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral ist. Klimaneutral bedeutet, dass die ausgestoßenen Emissionen bei Bau und Betrieb eines Gebäudes durch die Höhe der Einsparungen durch energetische Maßnahmen neutralisiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Bundesregierung den Bau und die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden. Neben den Förderungen der Bundesregierung existieren Zuschüsse von den Städten, die mit den Fördermitteln kombinierbar sind. (*bis zu 12.000€ Zuschuss bei einer Bafa Förderung inkl. iSFP Bonus bei 60.000€ Investition.)
Welche Fördermittel gibt es?
Nebensächlich, ob Neubau, Einzelmaßnahme oder eine umfassende Sanierung einer Bestandsimmobilie, förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Für die Sanierung von Wohngebäuden stehen in Deutschland die Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zur Verfügung. Es können Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Die Förderung der BAFA entlastet Sie finanziell, wenn Sie Einzelmaßnahmen, komplette Sanierungen oder Neubauten planen. Der Investitionszuschuss wird immer nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Die Höhe der förderfähigen Investitionssumme ist auf maximal 60.000 € im Jahr pro Wohneinheit begrenzt. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern. Zum Beispiel der Einbau einer umweltfreundlichen Heizanlage, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Umstrukturierung der Anlagetechnik oder auch die Energieberatung selbst. Als Zuschuss erhalten Sie 15% der Investitionssumme und zusätzliche 5% als iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Dieser zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge das beste Einsparungspotential haben. Ausnahmen gibt es bei der Modernisierung von Heizungen, hier richtet sich die Zuschusshöhe nach der Art der Heizung und danach, welche Maßnahme hierbei ergriffen wird und beträgt zwischen 10% und 45%. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft.
Hinweis: Der Antrag der Fördermittel muss zwar vor der Maßnahme gestellt werden, die Arbeiten können jedoch schon vor der Zusage beginnen.
Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Dies gilt gleich einer Förderung. Im Gegensatz zu den BEG-Fördermitteln müssen für die Steuer weder Anträge im Vorhinein gestellt werden, noch Energieeffizienzberater hinzugezogen werden. Nach §35c EStG können 20% der Kosten für energetische Maßnahmen von maximal 200.000€ Investitionssumme über 3 Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vom Antragsteller selbst bewohnt wird. Eine Kombination der BEG-Fördermittel mit den Steuervorteilen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Für unterschiedliche Maßnahmen sind die Förderungen jedoch kombinierbar.
Tipp: Die Steuerermäßigung ist die einzige Möglichkeit, um eine Förderung im Nachhinein zu erhalten.
Bei der KfW können Sie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss für Ihre energetische Maßnahme erhalten. Die KfW gewährt je nach Laufzeit einen Zinssatz ab 0,52% . Abhängig von der erreichten Energieeffizienzhausklasse liegt der Tilgungszuschuss zwischen 5% und 25%, was Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Bei Neubauten oder dem Erwerb von Bestandshäusern kann ebenfalls ein Darlehen bis zu 120.000 € mit 5% Tilgungszuschuss beantragt werden. Das Gebäude muss dafür die Energieeffizienzhausklasse 40 haben.
KfW-Förderung nach Energieeffizienzhausklasse
(EE = wenn im Zuge der Sanierung eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien verbaut wird)
Wie auch bei der BAFA ist es wichtig, dass der Antrag auf Förderung vor dem Start des Vorhabens gestellt wird. Zudem muss beachtet werden, dass die KfW eine Sanierung Ihres Wohngebäudes nur fördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegen. Die Einbindung eines Energie-Effizient-Experten ist bei Beantragung von KfW-Krediten verpflichtend.
Eine Kombination aus den beiden Förderprogrammen BAFA und KfW ist möglich. Die Maßnahmen, um die es sich bei der Sanierung handelt, dürfen sich jedoch nicht gleichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des KfW: Wohngebäude – Kredit (261) | KfW
Stadt- und Landesförderbanken
Neben den BEG-Förderungen gibt es zusätzliche Fördermittel der Länder, Städte und Gemeinden. Hierbei handelt es sich um Fördermitteltöpfe, die meist spezifische Maßnahmen fördern. Die Beantragung erfolgt bei den jeweiligen Ländern oder Städten, oftmals sind Online-Anträge möglich. Die Fördermittel der Länder und Städte sind regional unterschiedlich und variieren auch in ihren Voraussetzungen. Je nach Region ist ein bestimmtes Alter oder ein bestimmter Standort Ihres Hauses Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. Die Voraussetzungen für Ihre Region und weitere Informationen gibt es auf den jeweiligen Internetseiten, bspw. für Buchholz, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
Tipp: Die Mittel der Förderbanken sind auch für dieselbe Maßnahme kombinierbar mit den BEG-Fördermittelprogrammen.
Photovoltaik Anlagen mit der Bauwelt
Mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) lässt sich von Zuhause erneuerbare Energie herstellen. Die Energie speichern Sie in einem Batterie-Speicher und nutzen sie direkt im Haus oder bspw. zum Laden von Elektro-Fahrzeugen. Überschüssige Energie kann in das Stromnetz eingespeist werden. Für die Anschaffung und Installation lassen sich KfW-Förderkredite beantragen oder die Kosten von der Steuer absetzen, einen BAFA-Zuschuss gibt es für PV-Anlagen nicht.
Seit dem 01.01.2023 ist der Kauf und die Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus sind die Einkünfte beim Betreiben einer Photovoltaik-Anlage bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern von der Einkommenssteuer befreit.
Die wichtigsten Fakten zu der Steuerbefreiung:
- Die Anlage muss in der Nähe eines Wohngebäudes stehen
- Die Lieferung bzw. Installation muss nach dem 01.01.2023 erfolgen
- Die Befreiung gilt für alle Komponenten der PV-Anlage (Module, Wechselrichter, Batteriespeicher und weiteres)
- Die Installation ist ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit
- Auch die Erweiterung und Reparatur von bestehenden Anlagen werden nicht besteuert
Unser Bauwelt-Sortiment erstreckt sich über Indach-, Aufdach- und Flachdachsysteme. Die Systeme überzeugen durch ihre vollständig schwarze Optik, sie können direkt in die Dachhaut gesetzt, über den Dachziegeln installiert oder, wie z.B. auf Flachdächern, aufgeständert werden. Wir arbeiten zusammen mit zertifizierten Fachbetrieben, die die PV-Anlagen errichten und erweitern stetig unser Netzwerk. Die PV-Anlagen und die dazugehörigen Komponenten sind in unserem Fachhandel für Dachbaustoffe am Lager, kontaktieren Sie gerne unsere Kollegen für weitere Informationen.